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Aufbauseminar für Fahranfänger ( ASF )

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde ( Straßenverkehrsamt ) angeordnete Maßnahme!

Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe ( Fahranfänger ), die wegen Zuwiderhandlungen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften innerhalb der zweijährigen Probezeit verstoßen, müssen an einem Aufbauseminar (ASF) teilnehmen.

Je nach Schwere des Verstoßes wird unterschieden zwischen Katalog A und Katalog B! 

Nach Katalog A wird schon nach einmaligem Verstoß ein „ ASF-Seminar “ angeordnet, und nach Katalog B nach zweimaligem Verstoß.

Das Aufbauseminar wird von einer dazu zugelassenen Fahrschule mit einem dafür speziell ausgebildeten Fahrlehrer mit entsprechender Seminarerlaubnis  in einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern durchgeführt wird. Anschließend findet eine Nachbesprechung statt.

Die Seminarteilnahme ist Pflicht!                                                

Die Anwesenheit und Teilnahme muss vollständig erfolgen, da ansonsten keineTeilnahmebescheinigung vom Fahrlehrer ausgestellt werden darf.

Für weitere Fragen oder Infos stehen wir euch sehr gerne zur Verfügung.

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